Verzeichnis von Gutachtern im Familien-, Betreuungs- und Strafrecht

Die Gerichte in Baden-Württemberg suchen dringend Sachverständige zur Begutachtung in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, in familiengerichtlichen Verfahren sowie in Strafverfahren.

In Betreuungs- und Unterbringungsverfahren werden als Sachverständige Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder zumindest mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie benötigt. Ärzte mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sind etwa Neurologen, aber auch andere Ärzte, die durch ihre Tätigkeit oder Weiterbildung entsprechende Erfahrungen nachweisen können. 

In familiengerichtlichen Verfahren, etwa wenn es um das Sorge- oder Umgangsrecht oder gerichtliches Eingreifen wegen einer Gefährdung des Kindeswohls geht, sind die Gerichte im Hinblick auf die Belange der betroffenen Kinder unter anderem auf ärztliche Sachverständige angewiesen, die über eine kinder- und jugendpsychiatrische oder psychiatrische Berufsqualifikation verfügen. Ferner können auch Personen mit psychologischer oder psychotherapeutischer Berufsqualifikation Gutachten erstellen.

Im Rahmen von Strafverfahren geht es vielfach um die Schuldfähigkeit, im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Unterbringung aber auch um die krankheits- und/oder persönlichkeitsbedingte Gefährlichkeit eines Beschuldigten. Auch im Bereich der Strafvollstreckung werden kriminalprognostische Gutachten zur Gefährlichkeit des Verurteilten etwa mit Blick auf eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung benötigt. Je nach konkretem Einzelfall sind Gutachten insbesondere von Psychiatern, Psychologen oder psychologischen Psychotherapeuten verlangt.

Sollte Interesse an der Tätigkeit als Gutachter bestehen, so können Sie sich über das folgende Online-Formular registrieren oder sich per E-Mail an uns wenden (Gerichtsgutachter-Psych@jum.bwl.de). Das Justizministerium nimmt Sie dann gerne in seine justizinterne Sachverständigenliste auf, die nur im Intranet der Justiz einsehbar ist. Ihre Einwilligung dazu können Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen. Aus der Aufnahme in die Sachverständigenliste des Justizministeriums erwächst kein Anspruch auf Erteilung von Gutachtenaufträgen der baden-württembergischen Justiz; die Verwendung dieser Liste ist für die Auftraggeber nicht verbindlich. Das Justizministerium ist dankbar, wenn Veränderungen in den Daten freundlicherweise mitgeteilt werden. Für Rückfragen steht Ihnen das Ministerium gerne zur Verfügung.



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